Wenn der Benutzer Stahlfassverpackungsprodukte für den Export benötigt, muss der Hersteller von Stahlfassverpackungen das vom Inspektions- und Quarantänebüro vorgelegte Ergebnisformular für die Prüfung der Leistung der Frachtverpackungen für den ausgehenden Frachttransport, das als Warenprüfbescheinigung bezeichnet wird, vorlegen. 1. Wenn der Benutzer eine Warenprüfbescheinigung benötigt, sollte der Hersteller von Stahltrommeln dem Hersteller von Stahltrommeln den Produktnamen, die UN-Nummer und die Produktgefahrenkategorie mitteilen. 2. Entsprechend der Beschaffenheit von Stahlfässern werden die Produkte in vier Kategorien eingeteilt: gefährliche Ⅰ, gefährliche Ⅱ, gefährliche Ⅲ, ungefährliche Güter 3. Verfahren zum Umgang mit Warenkontrollbescheinigungen a. Sowohl der Benutzer als auch der Stahltrommelhersteller unterzeichnen den"Kaufvertrag" B. Der Hersteller von Stahlfässern muss sich an das örtliche Warenkontrollamt wenden, um die Ausfuhrwarenkontrollbescheinigung gemäß dem Vertrag zu beantragen. C. Nachdem der Benutzer das Warenkontrollzertifikat und die Verpackungstrommel erhalten hat, füllen Sie das Produkt im Austausch gegen das"Beurteilungsergebnisformular für die Verwendung von Frachttransportverpackungen" beim örtlichen Warenkontrollbüro ab, und dann Andere zuständige Abteilungen kümmern sich um die Zollabfertigung.
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